Lebendiger Adventskalender 2025
Anmeldung bis spätestens 3. November 2025
unter: redaktion@vogelbote.de
Weitere Infos siehe Vogelbote 2-2025 / Seite 4
Inhaltliche Vorgaben gibt es nicht. Es darf, muss aber nicht bewirtet werden. Es darf, muss aber nicht gesungen oder musiziert werden. Das Türchen kann die Gartenpforte, das Garagentor oder die Haustür sein, auch das ist frei. Ausgeschlossen sind kommerziell orientierte Aktionen.